KritisV und IT SiG 2.0: Schutz Kritischer Infrastrukturen

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind wir mehr denn je auf eine zuverlässige Infrastruktur angewiesen. Elektrizität, Wasser, Kommunikationsnetzwerke und Verkehrssysteme sind nur einige Beispiele für die die lebenswichtigen Dienste, auf die wir im Alltag angewiesen sind. Doch was passiert, wenn diese Infrastrukturen ausfallen oder gestört werden?
Um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten, führte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (KritisV) ein. Sie konkretisiert das IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung und dient dazu, den Schutz der Informationstechnik und Cybersicherheit weiter zu stärken.

Aktuelle Entwicklungen: IT-Sicherheitsgesetzt 2.0 und Anpassungen in der KritisV

Im Mai 2021 wurde das IT-Sicherheitsgesetz erweitert. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT SiG 2.0) ist eine Reaktion auf die steigenden Anforderungen und Gefahren in der digitalen Welt. Auch die KRITIS-Verordnung wurde mehrfach geändert. Zuletzt traten Neuerungen am 2. Mai 2023 in Kraft:

  • Schwellenwerte: Anpassungen der Schwellenwerte von KRITIS-Anlagen
  • Anlagen: Neue und geänderte KRITIS-Anlagen in bestehenden Sektoren
  • Neue Anlagen: Ergänzung neuer Anlagen und Infrastrukturen

Unsere Empfehlung

Als IT-Dienstleister möchten wir Sie daran erinnern, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig mit den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Für weiterführende Informationen zum IT-Sicherheitsgesetz empfehlen wir Ihnen die offizielle Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter folgendem Link:

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass das IT-Sicherheitsgesetz ein laufender Prozess ist und regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen erfordert, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand sind.

Weitere Beiträge